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Wann und wo Sie Pestizide einsetzen dürfen

Hobbygärtner ärgern sich oft über die unerwünschten Krabbeltiere in ihren sorgfältig angelegten Beeten. Dagegen können Sie zum einen mit natürlichen Mitteln vorgehen. Die helfen zum Beispiel gegen Ameisen, Blattläuse und Schnecken.

Sind Ihnen diese Mittel nicht effektiv genug, können Sie auch zu Pestiziden und anderen Giften greifen. Bei deren Anwendung, müssen Sie allerdings ein paar Regeln beachten.

Denn seit 1998 gibt es ein neues Pflanzenschutzgesetz, das die Anwendung von Giftstoffen auch in Privatgärten genau regelt. Auf folgende Punkte müssen Sie achten.

- Giftstoffe dürfen Sie nur auf gärtnerisch genutzten Flächen verwenden, also in Beeten und auf Wiesen, nicht aber auf Wegen, Böschungen und Plätzen.

- Die verwendeten Mittel müssen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig zugelassen sein.

- Sie dürfen nur Mittel verwenden, die folgendermaßen gekennzeichnet sind: "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig".

- Wegen des Gewässerschutzes dürfen Sie die Gifte nicht in Gewässern oder in deren Nähe verwenden. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass die Giftstoffe nicht in die Kanalisation gelangen. Das gilt auch für Reste in der Spritze und die Entsorgung der Verpackungen.

- Sie dürfen die Gifte nur entsprechend der Anleitung und nur gegen die Schädlinge verwenden, für die die Gifte vorgesehen sind.

- Bei der Anwendung müssen Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung beachten, um sich und die Umwelt nicht zu gefährden.

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Veröffentlicht am: 22.06.2006
Aktualisiert am: 2006-06-23 10:18:06

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