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Umzug: Wohnung sauber übergeben

Das scheiden sich die Geister: Die Reinigung vor Übergabe einer Wohnung.

Der Begriff "sauber" ist relativ und wird von jedem Vermieter unterschiedlich ausgelegt. Dabei kann es durchaus sein, dass in einzelnen Fällen zu hohe Ansprüche gestellt werden. Wenn die Wohnung aber wie in der nachfolgenden Aufstellung beschrieben gereinigt wird, sollten bei der Übergabe keine Probleme entstehen.

  • Sämtliches Holzwerk, Türen, Fensterrahmen, Vorhangbretter etc. (gestrichen oder gebeizt) mit einem guten Seifenwasser gründlich zu reinigen. Die Reinigung geht einfacher, wenn Sie von oben nach unten und nicht zu trocken arbeiten. Außerdem sieht man dann keine unschönen Striche.
  • Anschließend die Flächen trockenreiben. Hartnäckige Flecken und Schmutz mit einem stärkeren Mittel behandeln.
  • Alle Wände und Decken mit einem trockenen Tuch abstauben. Für die Decke verwenden Sie einen Besen, umwickelt mit einem weichen Lappen aus Gaze. So erfassen Sie auch die kleinsten Spinnweben.
  • Beschädigte oder stark verunreinigte Tapeten vor Auszug von einem Fachmann ersetzen lassen.
  • Dispersionsanstriche, die nicht mehr einwandfrei sind, müssen ebenfalls neu gestrichen werden.
  • Fensterscheiben: Bei Doppelverglasung aufschrauben und

    vierseitig gründlich, eventuell mehrmals reinigen, damit kein Film mehr sichtbar ist. Hierzu gibt es gute Reinigungsmittel mit Ammoniak. Nach dem Reinigen die Flügel über ein bis zwei Stunden offen lassen, damit diese gut austrocknen. Das vermeidet Kondenswasserbildung. Beschläge und Kurbelstangen nicht übersehen.

  • Rollladen, Lamellenstoren, Jalousien und Sonnenstoren: Reinigen der Lamellen (einzelne Lamellen) und Rollladen innen und wo möglich auch außen mit warmem Wasser und unter Zusatz eines leichten Reinigungsmittels. Unbedingt mit reinem Wasser nachspülen. Nicht eingesetzt werden dürfen alkalische, säurehaltige und aggressiv wirkende Reinigungsmittel. Zum Schluss die Rollladen und Lamellenstoren trockenreiben. Holzjalousien sind einölen, Sonnenstoren gründlich abbürsten.

Diesen Tipp sandte uns unser Leser Gerhard Hospach

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Selten so gelacht: Die hier dargestellte Reinigung geht weit über das
Maß hinaus, das die Rechtsprechung unter "in gereinigtem Zustand"
versteht.
[Mieter | 02.07.2010]



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Veröffentlicht am: 02.08.2002
Aktualisiert am: 2002-08-02 12:01:22

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