Wichtige Frist für Inhaber eines Lastwagen-Führerscheins
Seit geraumer Zeit gibt es die Euroführerscheine im Scheckkartenformat. Neu ist dort vor allem die Klassenaufteilung. So gibt es jetzt zum Beispiel statt der alten Klasse III nun die Klasse B.
Wer auf seinen alten Führerschein nicht verzichten möchte, muss ihn jedoch nicht unbedingt gegen die neue Fahrerlaubnis aus Plastik umtauschen. Mit einer Ausnahme:
Inhaber der alten Klasse II (Lastwagen) die bis zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen bis zum 31.12.2000 ihren Führerschein umgetauscht haben, da sonst ihre Lastwagen-Fahrerlaubnis für immer verfällt.
Jüngere Fahrer sind auch dran: Sie müssen ebenfalls ihren Klasse-II-Schein mit Vollendung des 50. Lebensjahres umgetauscht haben.
Die EU-Fahrerlaubnis gibt es jedoch nur bei Vorlage eines Sehtests und eines positiven Gesundheitszeugnisses. Die neue Fahrerlaubniss muss übrigens alle fünf Jahre erneuert werden.
Weiter:Aktualisiert am: 2000-02-21 10:30:17
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