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Recht

Wenn der Handwerkerrechnung eine Freistellungsbescheinigung beiliegt

Bei manchen Rechnungen von Handwerkern, die Sie erhalten, ist vielleicht eine Kopie eines Schreibens vom Finanzamt angeheftet. Die Überschrift lautet dann in typischem Amtsdeutsch

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes

Was ist das?

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