Autopflege: Ist die Wagenwäsche auf Privatgrundstücken oder der Straße erlaubt?
Früher war es gang und gäbe, dass jeder Liebhaber seines Fahrzeugs am Samstag zu Eimer und Schwamm griff, um sein Automobil blitzblank zu putzen.
Mittlerweile haben sich die Verhältnisse geändert: Der Umweltschutz und speziell der Schutz von Gewässern hat einen wichtigen Stellenwert bekommen. Werden die Reste von Shampoo oder Spezialreinigern in die Kanalistion eingeleitet, belasten Sie die örtlichen Kläranlagen. Gelangen Sie in ungefilterte Regewasserkanäle, dann leidet die Umwelt.
Darum ist es generell empfehlenswert, das Auto in einer Waschanlage oder dafür vorgesehenen Waschplätzen zu säubern. Hier sorgt eine Filteranlage dafür, dass aggressive Substanzen keinen Schaden anrichten können. So gibt es zum Beispiel Schlammabtrennung, Öl-/Benzinabscheider und Schmutzfilter.
Ein Verbot auf Bundesebene gibt es dafür allerdings nicht. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob Sie Ihr Fahrzeug auf Ihrem Privatgrundstück oder auf der Straße waschen dürfen. Vielleicht werden Sie ja auf der öffentlichen Website fündig.
Neben der lokalen Auslegung des Wasserrechts spielen dabei auch Überlegungen der Strassensicherheit eine Rolle. Denn ein Autofahrer, der sein KFZ auf der Strasse wäscht, stellt laut StVO erst einmal ein Hindernis dar. Ob das geduldet wird, hat die Gemeinde oder Kommune zu entscheiden.
Weiter:Aktualisiert am: 2009-11-17 15:40:50
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